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Ob man sich gefangen oder beschützt fühlt,
ist meist nur eine Frage der Position.
Gleiches gilt für das Erkennen von Auswegen.
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Ob man sich gefangen oder beschützt fühlt,
ist meist nur eine Frage der Position.
Gleiches gilt für das Erkennen von Auswegen.
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Da hast du etwas überaus wahres dazu geschrieben.
Danke, lieber Wortman, freut mich! ;)
Meinst du wirklich, dass sich Leute in einem Hochsicherheitstrakt „beschützt“ fühlen.
Bei deinem Bild ist das was anderes, das ist so schön, da fallen die Gitter überhaupt nicht auf.
Für dich von CC
Wenn ich mir so überlege, warum der eine oder andere Gefangene im Hochsicherheitstrakt sitzt, könnte ich mir schon vorstellen, dass er dort beschützter ist, als wenn er sich draußen blicken lassen würde, liebe CC.
Meinste nicht?
100pro, draußen wartet die Lynchjustiz auf ihn – aber drin wartet sehr oft auch nicht viel Angenehmeres auf ihn. – Manche Verbrechen nehmen ja sogar Schwerverbrecher übel.
Drück dich!
Das ist auch gut so, dass Schwerverbrecher „drinnen“ auf Kinderschänder usw. gar nicht gut zu sprechen sind ;)
Wenn wir denen draußen nicht das Fell abziehen können, machen die das wenigstens drinnen…
Das bringt es genau auf den Punkt, lieber Wortman!
Ja, zum Glück für die Opfer, liebste CC! Viele Urteile sind einfach noch ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Geschädigten. Siehe Vergewaltiger und vor allem Kinderschänder: Die Opfer und ihre Familien haben lebenslänglich; die Täter bekommen meist nur ein paar Monate auf „Bewährung“ …
Auswege gibt es immer und wenn es nur die in die Gedanken sind …
Es ist so ein „sauberes“ Bild.
LG von mir
Liebe Bruni, solange die Gedanken frei sind, kann man sich immer ein Stück weit flüchten. Das stimmt, glücklicherweise!
Ich möchte einmal die Rechtssprechung in Deutschland übernehmen ;) Dann ist Ende Fahnenstange mit solchen Kinderurteilen. Es kann nicht sein, dass man vom Gesetz her mit 18 volljährig ist, das Strafgesetz aber erst ab 21 als Erwachsenenrecht greift.
Wenn überhaupt mit 21, lieber Wortman. Wenn irgendein Plüschologe behauptet, dass da noch kindliche Züge feststellbar sind, wird weiterhin Jugendrecht angewendet.
In den Fällen wäre ich allerdings dafür, den Führerschein sofort wieder einzuziehen und auch jedes andere „Erwachsenenrecht“ abzuerkennen. So lange, bis der Täter (m/w) als erwachsen eingestuft werden kann.
Ich bin echt gegen jede Form von Gewalt; sowohl körperliche wie seelische. Aber bei manchen Taten könnte ich durchaus gewillt sein, von diesem Prinzip abzuweichen. Vielleicht nur einmal, dann aber richtig.
Natürlich bin ich im Grunde auch gegen Gewalt. Ich bin froh, dass Selbstjustiz in Deutschland verboten ist – sonst wüsste ich nicht, was noch an Körperteilen übrig bleibt, wenn ich nen Vergewaltiger, Kinderschänder oder betrunkenen Unfallfahrer in die Finger bekommen würde…
Wo wir damals gewohnt hatten, gab es fast gegenüber eine Wiese mit Bäumen, wo meine Mädels gerne gespielt haben. Eines Tages kommen sie angelaufen und erzählen, da steht ein Mann hinter einem Baum und würde sie beobachten. Ich in die Küche, das Schlachtermesser in die Hand und raus aus der Haustür zur Wiese… so schnell habe ich noch nie einen Typen weg rennen sehen. Das war locker 100 m in 2.5 Sekunden :)
Das wäre genau so eine Situation, über die ich sage, dass so manche Tat zwar strafrechlich nicht in Ordnung ist aber menschlich verständlich:
Wenn meine Tochter vom Nachbarn entführt, vergewaltigt und dann zerstückelt wird, ist es natürlich nicht in Ordnung, mir eine Waffe zu besorgen und den Typen abzuknallen. Aber doch wohl menschlich verständlich …
Sicherlich ist das nicht in Ordnung – deswegen hat z.B. die Bachmeier ja auch ihre Strafe bekommen – doch insgeheim denke ich, hat wahrscheinlich selbst der Richter gedacht „das war richtig den zu erledigen“…
Der Daschner-Prozess war m. E. ein sehr gutes Beispiel:
Der Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner wurde wegen der Androhung von Folter gegen den Entführer eines kleinen Jungen letztendlich zu einer Strafzahlung von 10.800 Euro _auf Bewährung_ verurteilt.
In Anbetracht der Tatsache, dass er wenige Tage vor seiner Pensionierung stand, war klar, dass es de facto ein „Freispruch mit Hindernissen“ war. Ich habe vor der Richterin und diesem höchst salomonischen Urteil alle Hüte gezogen, die ich finden konnte.
Damit hat sie zwar einerseits klar zum Ausdruck gebracht, dass allein schon die Androhung von Folter (sie war ja nicht ausgeführt worden) in Deutschland verboten ist, andererseits aber auch die erschwerte Situation berücksichtigt. Chapeau! Heute noch!